Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1045 Der Erbprozess, Bonefeld-Kroiß-Tanck, 5. Aufl. 2017 (zerb verlag)

Muster 2.20: Klage des Erbvertrags-Erben auf Löschung eines Nießbrauchsrechts und Herausgabe eines Grundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils

Landgericht

Zivilkammer

_________________________

Klage

des

Herrn _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: _________________________

gegen

Frau _________________________

– Beklagte –

Prozessbevollmächtigte: _________________________

wegen Zustimmung zur Aufhebung und Löschung eines Grundstücksnießbrauchs und Eigentumsübertragung und Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils.

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte und bitte um Anberaumung eines zeitnahen frühen ersten Termins, in dem ich beantragen werde für Recht zu erkennen:

Die Beklagte wird verurteilt

1. der Aufhebung und Löschung des zu ihren Gunsten im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________, für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________, und zu Lasten des im selben Grundbuch eingetragenen Gebäudegrundstücks Gemarkung _________________________, Bestandsverzeichnis-Nr. _________________________, Flurst.-Nr. _________________________, Größe _________________________, eingetragenen Nießbrauchsrechts zuzustimmen
2. der Übertragung des zuvor in Ziffer 1 bezeichneten Grundstücks auf den Kläger zuzustimmen und die Eintragung des Klägers als Eigentümer im Grundbuch zu bewilligen[458]
3. das zuvor in Ziffer 1 bezeichnete Grundstück in geräumtem Zustand an den Kläger herauszugeben

Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteilbetrages in Höhe von _________________________ aus dem Nachlass des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________.

Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 bzw. § 307 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung.

Begründung:

_________________________

[458] Bei mehreren Erben ist der Anspruch nach § 2287 BGB kein Gesamtanspruch gemäß § 2039 BGB, sondern muss von jedem Erben entsprechend seiner Erbquote geltend gemacht werden.

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