Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1134 AnwaltFormulare Erbrecht, Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, 7. Aufl. 2023 (zerb verlag)

Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs

An das[168]

Landgericht

– Zivilkammer –

_____

Klage

des Herrn _____

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____

gegen

Frau _____

– Beklagte –

wegen: Zustimmung zur Aufhebung und Löschung eines Grundstücksnießbrauchs sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen:

Die Beklagte wird verurteilt,

a) der Aufhebung und Löschung des zu ihren Gunsten im Grundbuch des Amtsgerichts _____ für _____, Band _____, Heft _____, in Abt. II Nr. _____ und zu Lasten des im selben Grundbuch BV Nr. _____ eingetragenen Gebäudegrundstücks Gemarkung _____, Flst.Nr. _____, in _____ Straße Nr. _____, Größe: _____, eingetragenen Nießbrauchsrechts zuzustimmen,
b)

das zuvor bezeichnete Gebäudegrundstück in geräumtem Zustand an den Kläger herauszugeben,

und zwar lit. a) und b) Zug um Zug gegen Zahlung von _____ EUR als Pflichtteil und weiterer _____ EUR als Zugewinnausgleich jeweils aus dem Nachlass des am _____ verstorbenen Erblassers _____, zuletzt wohnhaft in _____.

Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 bzw. § 307 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung.

Begründung:

Mit der Klage macht der Kläger gegen die Beklagte bereicherungsrechtliche Herausgabeansprüche nach § 2287 BGB geltend.

Sachverhalt:

Der Kläger ist der einzige Sohn des am _____ verstorbenen _____, zuletzt wohnhaft gewesen in _____. In einem am _____ bei dem Notar _____ in _____, UR-Nr. _____, errichteten Testament hat der Erblasser zusammen mit seiner vorverstorbenen Ehefrau ein sog. "Berliner Testament" errichtet, wonach die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben und den gemeinschaftlichen Sohn, den Kläger, zum Schlusserben für das gesamte Vermögen des Überlebenden eingesetzt haben. Der Kläger hat die Erbschaft angenommen.

Beweis: Beglaubigte Abschriften

a) des notariellen gemeinschaftlichen Testaments vom _____ – Anlage K 1 –
b) der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts _____ auf den Tod des Überlebenden vom _____, Az. _____ – Anlage K 2 –

Die Beklagte war seit _____ mit dem Erblasser in dessen zweiter Ehe verheiratet. Durch notariellen Vertrag vom _____ – überschrieben mit "Nießbrauchsbestellungs- und Schenkungsvertrag" –, beurkundet von Notar _____ in _____ unter UR-Nr. _____, schenkte der Erblasser der Beklagten sein gesamtes Mobiliar und belastete sein Wohnhausgrundstück in _____ (vgl. nähere Bezeichnung im Klageantrag) mit einem lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch zugunsten der Beklagten.

Beweis: Beglaubigte Abschrift des notariellen Schenkungsvertrags vom _____ – Anlage K 3 –

Kurze Zeit nach der Eheschließung des Erblassers mit der Beklagten war es zwischen dem Kläger einerseits und dem Erblasser und der Beklagten andererseits zu erheblichen Spannungen gekommen. Der Erblasser hat der Beklagten den Nießbrauch und das Mobiliar in der Absicht geschenkt, den Kläger zu benachteiligen. Der Erblasser hat zu Lebzeiten gegenüber verschiedenen Personen geäußert, er sei gezwungen gewesen, den Schenkungsvertrag zugunsten der Beklagten zu schließen, weil er kein anders lautendes Testament mehr habe machen können. Von einer Schenkung des Gebäudegrundstücks _____ habe er Abstand genommen, weil seine Absicht, "es meinem Sohn zu zeigen", sonst zu deutlich gewesen wäre und er damit nur einen Prozess provozieren würde. Deshalb habe er die Variante mit dem Nießbrauch gewählt.

Beweis: Zeugnis des _____

Demgegenüber beruft sich die Beklagte außergerichtlich auf Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche und darauf, bei den Schenkungen habe es sich um ehebedingte, unbenannte Zuwendungen gehandelt.

Der Kläger wurde in seiner Eigenschaft als Alleinerbe des Erblassers im Wege der Grundbuchberichtigung als Alleineigentümer des zuvor näher bezeichneten Gebäudegrundstücks im Grundbuch eingetragen. Der Nießbrauch der Beklagten blieb bestehen, weil sie der Löschung bisher nicht zugestimmt hat, obwohl der Kläger sie dazu mehrfach aufgefordert hat.

Beweis: Beglaubigte Abschrift des Grundbuchs _____ – Anlage K 4 –

Der Erblasser hat nach dem Tod seiner ersten Ehefrau die Alleinerbschaft angenommen und nach der Eheschließung mit der Beklagten die Schlusserbeinsetzung nach § 2079 BGB – wegen des Hinzutretens der Beklagten als Pflichtteilsberechtigter – nicht angefochten. Er hätte die Anfechtung des Erbvertrags zum Zeitpunkt des Abschlusses des Schenkungsvertrags auch nicht mehr erklären können, weil die einjährige Anfechtungsfrist nach §§ 2281, 2283 Abs. 1 BGB zu diesem Zeitpunkt bereits verstrichen war. Die Eheschließung war am _____ erfolgt; damit hatte die einjährige Anfechtungsfrist zu laufen begonnen, § 2283 Abs. 2 BGB. Der Schenkungsvertrag datiert vom _____.

Rechtliche Beurteilung...

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