Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 21.4: Betriebsvereinbarung über ein Alkoholverbot

BETRIEBSVEREINBARUNG

über ein Alkoholverbot

Zwischen der Geschäftsleitung

und

dem Betriebsrat

wird nachfolgende Vereinbarung über ein

ALKOHOLVERBOT

sowie die Arbeit unter Alkoholeinfluss

getroffen:

1. Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter einschließlich der Auszubildenden.
2. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter, der betrieblichen Anlagen und der betrieblichen Erzeugnisse ist der Genuss alkoholischer Getränke während der Arbeitszeit (einschließlich der Pausen) grundsätzlich verboten. Die Mitnahme von alkoholischen Getränken in den Betrieb und das Betreten des Betriebes in alkoholisiertem Zustand ist gleichfalls untersagt.
3. Das Alkoholverbot besteht während der Arbeitszeit und der Pausen auf dem gesamten Betriebsgelände. Es gilt ferner, soweit Mitarbeiter außerhalb des Betriebsgeländes eingesetzt werden (z.B. Außendienst).
4. Alle Vorgesetzten sowie Mitarbeiter, welche für den Arbeitsablauf, die Arbeitssicherheit oder den Zugang zum Betrieb (z.B. Pförtner) verantwortlich sind, haben dafür Sorge zu tragen, dass das Alkoholverbot eingehalten wird. Haben sie den Verdacht, dass ein Mitarbeiter alkoholisiert den Betrieb betreten will, alkoholische Getränke zu sich genommen hat oder unter Alkoholeinfluss arbeitet, ist sofort der unmittelbare Vorgesetzte zu informieren, der dann seinerseits nach Möglichkeit den Betriebsrat zu informieren hat.
5. Bei begründetem Verdacht auf Angetrunkenheit, insbesondere bei starkem Alkoholgeruch, lallender, verwaschener Stimme, unsicherem Gang oder sinnwidrigem Verhalten dürfen alkoholisierte Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen nicht beschäftigt werden. Sie sind vielmehr zum Verlassen des Betriebsgeländes aufzufordern.
6. Der Vorgesetzte hat für einen gefahrlosen Heimweg Sorge zu tragen, was insbesondere die Unterbindung der Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines Fahrrades bedeutet. Bei stärkerer Alkoholisierung ist der alkoholisierte Mitarbeiter durch einen anderen Mitarbeiter auf dem Heimweg zu begleiten oder aber die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (ggf. durch Rufen eines Taxis) sicherzustellen. Die Beförderung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des alkoholisierten Mitarbeiters.
7. Ist der alkoholisierte Mitarbeiter hilflos, besteht die Möglichkeit, auch ohne seine Zustimmung auf seine Kosten ein Taxi o.Ä. zu bestellen. Ggf. ist eine Einweisung in ein Krankenhaus zu veranlassen.
8. Mitarbeiter unter dem Verdacht des Alkoholeinflusses können sich einem Alkoholtest unterziehen (Atem-Alkohol-Messgerät oder amtliche Blutentnahme mit Untersuchung auf Blutalkoholgehalt durch den Werksarzt). Bei dem Test soll grundsätzlich ein Betriebsratsmitglied (ggf. eine andere unbeteiligte Person) hinzugezogen werden. Das Ergebnis des Testes ist schriftlich festzuhalten. Verweigert der Mitarbeiter die Durchführung eines Alkoholtestes, sind die Ausfallerscheinungen schriftlich festzuhalten. Das Gleiche gilt für die Namen der auch hier grundsätzlich hinzuzuziehenden Zeugen, insbesondere eines Betriebsratsmitgliedes.
9. Verstöße gegen das Alkoholverbot werden als Verletzung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen mit einer Abmahnung, in schweren Fällen oder Wiederholungsfällen ggf. mit einer Kündigung geahndet. Für Zeiten, in denen alkoholbedingt keine Arbeitsleistung erbracht werden konnte, wird keine Vergütung gezahlt. Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Sachbeschädigung oder Personenschäden, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
10. Besteht der begründete Verdacht einer Alkoholerkrankung eines Mitarbeiters, wirken Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam darauf hin, dass sich der betroffene Mitarbeiter in ärztliche Behandlung begibt und eine Suchtentziehungsmaßnahme absolviert.
11. Die vorliegende Betriebsvereinbarung gilt entsprechend auch für andere Arten von Drogen oder Suchtmitteln.
12. Die Betriebsvereinbarung tritt am _________________________ in Kraft. Sie kann mit einer Frist von _________________________ zum Monatsende, erstmals zum _________________________ gekündigt werden. Sie wirkt bis zu dem Zeitpunkt nach, zu welchem sie durch eine andere Betriebsvereinbarung ersetzt wird.

Ort, Datum

_________________________ _________________________
Geschäftsleitung Betriebsrat

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