Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1100 Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Beckervordersandfort, 2. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 2.12: Vorvermächtnis zugunsten des behinderten Kindes

Vermächtnis

(1) Unser behinderter Sohn S erhält bereits beim Tode des erstversterbenden Ehegatten ein Vermächtnis in Höhe von 110 % des Wertes seines sich sonst ergebenden Pflichtteilsanspruches.

(2) Ein jeder von uns ordnet unabhängig von der Reihenfolge unseres Versterbens für den Fall, dass unserem behinderten Sohn bei einem der beiden Erbfälle im Hinblick auf lebzeitige Zuwendungen des jeweiligen Erblassers an eine andere Person Pflichtteilsergänzungsansprüche zustünden, als weiteres Vorausvermächtnis die Zahlung eines baren Geldbetrages an. Dieser beträgt 110 % des Wertes der sich sonst ergebenden Pflichtteilsergänzungsansprüche.

(3) Unser behinderter Sohn S ist hinsichtlich der vorstehend angeordneten Vermächtnisse jedoch nur Vorvermächtnisnehmer. Das Nachvermächtnis fällt mit seinem Tod an. Nachvermächtnisnehmerin ist unsere Tochter T, ersatzweise deren Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.

(4) Bis zum Anfall des Nachvermächtnisses stehen die Nutzungen aus dem als Vorvermächtnis zugewandten Geldbetrag dem Vorvermächtnisnehmer zu. Hinsichtlich der Verwendung der Nutzungen gelten dieselben Beschränkungen wie für die sonstigen Nachlassbeteiligungen des Vorvermächtnisnehmers.

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