Kurzbeschreibung
Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4
Muster 2: Musterrechnung 4.2: Erste Beratung mit Auslagen
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Erstmalige mündliche Beratung wg. Ehescheidung (Wert: 40.000,00 EUR), Ehegattenunterhalt (Wert: 10.000,00 EUR) und Versorgungsausgleich (Wert: 3.000,00 EUR). Nach der Beratung erfolgt keine weitere Tätigkeit. Auslagen sind entstanden. Der Rechtsanwalt hat keine Gebührenvereinbarung im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 RVG getroffen.
Gebühr für eine erste Beratung ohne Gebührenvereinbarung, § 34 Abs. 1 RVG i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB | 190,00 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 210,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 39,90 EUR |
Summe | 249,90 EUR |
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