Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 19.6: Erhöhte Geschäftsgebühr bei Vorlage einer Gegenrechnung

Legt der Schädiger eine Gegenrechnung vor und kürzt er auf deren Grundlage den geltend gemachten Anspruch, ist der Geschädigte mangels eigener Sachkunde gehalten, diese Gegenrechnung dem von ihm beauftragten Sachverständigen zum Zwecke der Stellungnahme vorzulegen, damit dieser hierzu Position beziehen kann. Die mit der ergänzenden Stellungnahme anfallenden Sachverständigenkosten sind dann zum einen erstattungsfähig, weil erforderlich. Zum anderen rechtfertigt dieser Mehraufwand eine Geschäftsgebühr in Höhe von 1,6 (AG Koblenz, Urt. v. 10.1.2014 – 411 C 422/13).

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