Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 19.21: Wiederverheiratung als Bedingung für die Nacherbentestamentsvollstreckung

Ab dem Zeitpunkt der Wiederverheiratung ordnet der Erstversterbende Nacherbentestamentsvollstreckung i.S.v. § 2222 BGB an. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, die Rechte und Pflichten der Nacherben bis zum Eintritt des Nacherbfalles in vollem Umfang wahrzunehmen. Zum Testamentsvollstrecker benennen wir für den Fall, dass der Ehemann vorverstirbt, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, für den Fall, dass die Ehefrau vorverstirbt, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, ersatzweise soll _________________________ einen Testamentsvollstrecker benennen, wiederum ersatzweise soll das Nachlassgericht jeweils einen geeigneten Testamentsvollstrecker benennen.

Die Eingehung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfüllt den Tatbestand dieser Klausel nicht.

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