Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 19.20: Wiederverheiratung als aufschiebende Bedingung für nicht befreite Vorerbschaft

Für den Fall, dass sich der überlebende Ehegatte wiederverheiratet entfällt die Befreiung von den gesetzlichen Beschränkungen des § 2136 BGB. Mit Eintritt der Wiederverheiratung wird der überlebende Ehegatte nicht befreiter Vorerbe. Im Übrigen bleibt es bei den getroffenen Bestimmungen.

Die Eingehung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfüllt den Tatbestand dieser Klausel nicht.

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