Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)

Muster 19.1: Stufenklage

An das

Landgericht _________________________

Klage

des _________________________

– Kläger –

gegen _________________________

– Beklagter –

wegen: Auskunft, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und Zahlung

vorläufiger Streitwert:_________________________ EUR

Namens und in Vollmacht des von mir vertretenen Klägers erhebe ich Klage zum angerufenen Gericht. In der mündlichen Verhandlung werde ich beantragen, den Beklagten im Wege der Stufenklage zu verurteilen,

1.

Auskunft über den Bestand des Nachlasses des _________________________ am _________________________ in _________________________, seinem letzten Wohnsitz, verstorbenen _________________________ zu erteilen; durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses, das folgende Punkte umfasst:

alle beim Erbfall tatsächlich vorhandenen Sachen und Forderungen,
alle Nachlassverbindlichkeiten,
alle ergänzungspflichtigen Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat,
alle unter Abkömmlingen ausgleichungspflichtigen Zuwendungen (bei Abkömmlingen);
2. für den Fall, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt errichtet wird, an Eides statt zu versichern, dass er den Bestand des Nachlasses und die darin enthaltenen Auskünfte über Vorempfänge nach bestem Wissen so vollständig angegeben hat, wie er dazu in der Lage war;
3. die Werte der in dem Nachlassverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben;
4. an den Kläger _________________________ [Quote] des sich anhand der nach der Ziff. 1. zu erteilenden Auskunft errechnenden Betrags nebst Zinsen zu einem Zinssatz, der 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz liegt, seit Zustellung der Klage zu zahlen;
5. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich schon jetzt den Erlass eines Versäumnisurteils gem. § 331 Abs. 3 ZPO oder den Erlass eines Anerkenntnisurteils gem. § 307 Abs. 2 ZPO, sobald hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Begründung:

Der Kläger und der Beklagte sind die alleinigen gesetzlichen Erben des im Antrag zu Ziff. 1. näher bezeichneten Erblassers.

Durch Erbvertrag vom _________________________ hat der Erblasser den Beklagten als seinen alleinigen Erben bestimmt.

Mit notarieller Urkunde des Notars _________________________ vom _________________________, Urkundenrollen-Nr. _________________________, wurde dem Beklagten vom Erblasser ein Grundstück übertragen.

Der Kläger hat den Beklagten mit Schreiben vom _________________________ aufgefordert, ihm über den Umfang des Nachlasses und der erhaltenen Vorempfänge Auskunft zu erteilen, um ihm die Berechnung und Geltendmachung seines Pflichtteils und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu ermöglichen. Der Beklagte hat sich mit Schreiben vom _________________________ geweigert, irgendwelche Auskünfte zu erteilen oder gar Zahlungen an den Kläger zu leisten.

Um seinen Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnen zu können, ist der Kläger deshalb auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses einschließlich der zu Lebzeiten erfolgten Zuwendungen angewiesen. Gleiches gilt für die mit dem Antrag zu Ziff. 3. begehrten Wertangaben.

Der Antrag zu Ziff. 2. rechtfertigt sich aus § 260 Abs. 2 BGB.

_________________________ (Rechtsanwalt)

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