Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 16.8: Missbrauch der Regulierungsvollmacht des Kfz-Haftpflichtversicherers

_________________________ Versicherung AG

_________________________

Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________

Schaden vom _________________________

Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Versicherungsnehmer _________________________ aus _________________________ bat mich um anwaltliche Assistenz. Eine Kopie der auf mich lautenden Vollmacht füge ich in der Anlage bei.

Gegenstand des Mandats ist der im Betreff genannten Schadenfall in der Kfz-Haftpflichtversicherung vom _________________________. Durch Schreiben vom _________________________ teilten Sie meinem Mandanten mit, Sie hätten die Ansprüche des Unfallgegners _________________________ auf der Grundlage einer Haftung von 50 % reguliert und einen Betrag von _________________________ an B gezahlt. Infolge Ihrer Regulierung wurde mein Mandant in der Zwischenzeit in der Schadenfreiheitsklasse SF _________________________ höher gestuft.

Bei einer Überprüfung der mir vorliegenden Unterlagen kam ich zu dem Ergebnis, dass die Höherstufung meines Mandanten auf einem Missbrauch der Ihnen zustehenden Regulierungsvollmacht basiert. Entgegen der von Ihnen vertretenen Auffassung hätte der Schaden von Ihnen nicht reguliert werden dürfen. Zwar trifft es zu, dass die Verursachungs- und Verschuldensfrage zwischen meinem Mandanten und dem Anspruchsteller _________________________ streitig war. Dennoch hätten Sie bei der Regulierung nicht von einem ungeklärten Unfallhergang ausgehen dürfen.

Der Verkehrsunfall wurde polizeilich aufgenommen. Ausweislich Bl. _________________________ d. EA. meldete sich nach dem Verkehrsunfall der unbeteiligte Zeuge _________________________ bei der Polizei. Nach Maßgabe seiner Angaben steht fest, dass der Unfallgegner _________________________ bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich eingefahren ist. Folglich wurde der Unfall allein von _________________________ verursacht und verschuldet.

Zwar steht Ihnen grundsätzlich die alleinige Entscheidungsbefugnis darüber zu, ob und inwieweit ein Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeglichen werden soll. Nach der sog. Regulierungsvollmacht sind Sie jedoch daran gebunden, Ihre Entscheidungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zu fällen. Im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens darf ein Ausgleich des Geschädigten nicht ohne Prüfung der Sachlage und damit "auf gut Glück" befriedigt werden (BGH VersR 1981, 180). Hierzu gehört es u.a., vor der Entscheidung über eine streitige Verursachungs- und Verschuldensfrage Einsicht in amtliche Ermittlungsakten zu nehmen (vgl. dazu AG Köln, Urt. v. 6.5.1996 – 264 C 310/95 = Schaden-Praxis 1996, 399). Dies muss erst recht im vorliegenden Fall gelten, in dem sich die Angaben der unfallbeteiligten Fahrzeugführer widersprechen und mithin jede weitere Erkenntnisquelle auszuschöpfen ist. Dieser zwingenden Vorgabe handelten Sie schuldhaft zuwider. Aus diesem Grund habe ich Sie aufzufordern, die Rückstufung meines Mandanten aus Anlass des in Rede stehenden Schadensfalls unverzüglich, spätestens jedoch bis zum

_________________________ (10-Tages-Frist)

rückgängig zu machen und mir dies schriftlich zu bestätigen. Andernfalls werde ich meinem Mandanten empfehlen, diese Frage gerichtlich klären zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

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