Kurzbeschreibung

Muster aus: Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung in der Beraterpraxis, 2. Auflage, Bonn (Deutscher Anwaltverlag) 2012

Muster 15: Musterbedingung Röntgen- und Laserstrahlen 1 (Strahlen 1)

  1. Abweichend von Ziffer 5.2.2 AUB 99 sind Gesundheitsschäden durch Röntgen- oder Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen mitversichert.
  2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.

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