Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 14.17: Nachvermächtnis mit Testamentsvollstreckereinsetzung

Ich, _________________________, vermache im Wege des Vermächtnisses meiner Ehefrau _________________________, geborene _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, meine Eigentumswohnung in _________________________, Straße Nr. _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________ Blatt _________________________, Fl.Nr. _________________________. Ich bestimme unsere Tochter _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, zur Nachvermächtnisnehmerin. Das Nachvermächtnis fällt mit dem Tod der Vermächtnisnehmerin an. Die Anwartschaft der Nachvermächtnisnehmerin zwischen Erbfall und Nachvermächtnisanfall ist weder vererblich noch übertragbar. Zum Ersatznachvermächtnisnehmer bestimme ich entgegen jeder anderslautenden gesetzlichen oder richterlichen Vermutungs- und Auslegungsregel _________________________, wiederum ersatzweise _________________________.

Der Nachvermächtnisnehmerin steht vermächtnisweise das Recht zu, zu ihren Gunsten eine Vormerkung zur Sicherung ihres Anspruchs auf Eigentumsübertragung im Grundbuch eintragen zu lassen.

Ich ordne Testamentsvollstreckung an und bestimme _________________________, wohnhaft in _________________________, zum Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe, den Vermächtnisgegenstand insoweit zu verwalten, als dadurch eine Veräußerung und Belastung vor Eintritt des Nachvermächtnisanfalls verhindert wird und der Vermächtnisgegenstand in jedem Fall dem Nachvermächtnisnehmer anfällt. Der Testamentsvollstrecker hat auch die Aufgabe, die Vormerkung im Grundbuch eintragen zu lassen. Sollte ein Nachvermächtnisnehmer zum Zeitpunkt des Anfalls noch minderjährig sein, dann hat der Testamentsvollstrecker den Vermächtnisgegenstand bis zur Volljährigkeit des Vermächtnisnehmers zu verwalten. Fällt der Testamentsvollstrecker vor oder nach Annahme des Amtes weg, dann soll das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker bestimmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge