Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1129 Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, Horn, 2. Aufl. 2022 (zerb verlag)
Muster 1.37: Baustein Grundmuster – Ausfertigung an einen Bevollmächtigten sofort (z.B. Partner) und weitere Bevollmächtigte (z.B. Kinder) später
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(Standort im Grundmuster I: statt dortigem § 6 Abs. 1)
Ich weise den Notar an,
1. | dem Bevollmächtigten zu 1 sofort eine Ausfertigung der heutigen Urkunde zu erteilen und diese dem Bevollmächtigen sogleich zu übersenden. Solange der Notar nicht schriftlich über einen Widerruf der Vollmacht unterrichtet ist, kann sich der Bevollmächtigte jederzeit auf einseitigen Antrag weitere Ausfertigungen erteilen lassen (Anweisung gem. § 51 Abs. 2 BeurkG). | ||||
2. | dem Bevollmächtigten zu 2 und/oder dem Bevollmächtigten zu 3 erst dann Ausfertigungen zu erteilen, wenn ich den Notar später – schriftlich – anweise oder der entsprechende Bevollmächtigte dem Notar
Der Notar muss die Rechtmäßigkeit der Bescheinigungen nicht prüfen. Werden dem Notar widersprechende Bescheinigungen vorgelegt oder ergeben sich andere Zweifelsfragen, so darf der Notar auf Antrag des entsprechenden Bevollmächtigten keine Ausfertigung erteilen. Erforderlichenfalls muss dann ein Betreuer bestellt werden.[318] |
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