Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Sorge_Umgang_Aufl7

Muster 13.39: Antrag auf Herausgabe des Kindes

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

Az.: (Geschäfts-Nr.:) _________________________

Hauptsacheantrag auf Herausgabe des Kindes

der _________________________

– Antragstellerin/Mutter –

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

gegen

den _________________________

– Antragsgegner/Vater –

Verfahrensbevollmächtigter: _________________________

Unter Bezugnahme auf die anliegende Vollmacht beantrage ich namens der von mir vertretenen Antragstellerin:

1. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, das am _________________________ geborene gemeinsame Kind der Eltern _________________________ an die Antragstellerin herauszugeben.

2. Dem Antragsgegner (und ggf. jeder dritten Person, bei der sich das Kind aufhält) wird untersagt, das Kind außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen.

Die Grenzbehörden der Bundesrepublik Deutschland und der Schengener Vertragsstaaten werden im Wege der Amtshilfe ersucht, die Ausreise des Kindes zu verhindern.

3. Der zuständige Gerichtsvollzieher wird durch das Gericht beauftragt, das Kind _________________________ dem Antragsgegner wegzunehmen und der Antragstellerin zuzuführen.

Er hat um die Mitwirkung eines Mitarbeiters des zuständigen Jugendamts bei der Vollstreckung nachzusuchen, § 88 Abs. 2 FamFG.

4. Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, zur Durchsetzung der Kindesherausgabe Gewalt anzuwenden, ggf. die Wohnung zu durchsuchen und Polizeikräfte zu seiner Unterstützung hinzuzuziehen.

Begründung:

Die Eltern leben seit dem _________________________ voneinander getrennt. Sie waren nicht in der Lage, die gemeinsame elterliche Sorge auch weiterhin auszuüben. Aus diesem Grund wurde das Alleinsorgerecht durch Beschl. v. _________________________, Geschäfts-Nr.: _________________________, auf die Antragstellerin übertragen.

Das Umgangsrecht des Antragsgegners wurde durch Beschl. v. _________________________, Geschäfts-Nr.: _________________________, geregelt.

(Die Eltern sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Ihre Ehe wurdet durch rechtskräftiges Urteil des Familiengerichts _________________________ vom _________________________, Az.: _________________________, geschieden. Die elterliche Sorge für das am _________________________ geborene gemeinsame Kind der Eltern _________________________ ist durch das vorgenannte Urteil auf die Antragstellerin übertragen worden. Für den Antragsgegner hatten die Eltern durch Scheidungsfolgenvergleich ein Umgangsrecht vereinbart. Die Umgangsregelung wurde gerichtlich gebilligt.

Beweis: _________________________

Der Antragsgegner weigert sich, das Kind, das sich aufgrund eines Besuchswochenendes seit dem _________________________ bei ihm aufhält, wieder an die Antragstellerin herauszugeben. Angeblich will das Kind nicht zur Antragstellerin zurückkehren. Tatsächlich wird es jedoch massiv vom Antragsgegner gegen die Antragstellerin eingenommen. Es ist schon aufgrund seines Alters nicht in der Lage, sich gegen den Antragsgegner zu wehren oder gar durchzusetzen.

Wie die Ermittlungen des Gerichts und des zuständigen Jugendamts ergeben werden, wird das Kind damit praktisch gegen seinen Willen an der Rückkehr zur Antragstellerin gehindert. Im Einzelnen: _________________________.

Beweis: _________________________

Auf die Gründe, die zur Übertragung der elterlichen Sorge im Scheidungsurteil geführt haben, wird ergänzend Bezug genommen. Eine Änderung der tatsächlichen Umstände ist zwischenzeitlich nicht eingetreten, wie die Ermittlungen des Gerichts und des Jugendamts ergeben werden.

Zur Glaubhaftmachung des vorstehenden Sachvortrages wird auf die beigefügte eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin Bezug genommen.

Um eine Verstärkung der vom Antragsgegner ertrotzten Kontinuität zu verhindern, wird um besondere Verfahrensbeschleunigung gebeten.

Rechtsanwalt

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