Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 12.9: Keine Pflicht zur Ausformulierung von Ergänzungsfragen an den Sachverständigen

Wir weisen nur vorsorglich darauf hin, dass sich die konkret an den Sachverständigen zu stellenden Fragen aus dem Ablauf der mündlichen Verhandlung ergeben werden. Es ist jedenfalls nicht erforderlich, die Fragen vorab konkret mitzuteilen, sondern ausreichend darzulegen, in welcher Richtung der Wunsch zur weiteren Aufklärung geht (ständige Rechtsprechung – siehe nur BGH, Beschl. v. 10.7.2018 – VI ZR 580/15 = NJW 2018, 3097; BGH, Urt. v. 5.9.2006 – VI ZR 176/05 = NJW-RR 2007, 212).

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