Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1129 Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, Horn, 2. Aufl. 2022 (zerb verlag)

Muster 1.29: Baustein Grundmuster – Hinweis zum Grundverhältnis (offenes Rechtsverhältnis)

(Standort im Grundmuster I: § 5 Spiegelstrich 7)

Der Notar hat darauf hingewiesen,

(…)
sich die Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten mir gegenüber – und auch gegenüber meinen Erben – aus dem der Vollmacht zugrundeliegenden (Rechts-)Verhältnis ergeben. Dieses kann lediglich ein sog. Gefälligkeitsverhältnis sein; bei fehlender ausdrücklicher Regelung kann aber bspw. auch ein Auftrag (§§ 662 ff. BGB) oder – im Falle der Entgeltlichkeit – eine Geschäftsbesorgung (§§ 675 ff. BGB) anzunehmen sein. (ggf. ergänzen: Festlegungen zum Grundverhältnis mit dem Bevollmächtigten (z.B. Vergütung, Rechenschaftspflicht, Haftungsmaßstab) möchte ich heute in dieser Urkunde nicht treffen; ggf. werde ich zu einem späteren Zeitpunkt entsprechende Regelungen mit dem Bevollmächtigten außerhalb dieser Urkunde vornehmen).[276]
[276] Nach Müller/Renner/Renner, BetreuungsR, 5. Aufl. 2018, Rn 659.

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