Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1723 AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, Siebert/Eichberger, 4. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 1.27: Fehlende Prüffähigkeit
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Die Klägerin macht Ansprüche aus ihrer Schlussrechnung vom _________________________ geltend. Die Beklagte hat jedoch schon mit Schreiben vom _________________________ – also innerhalb der Prüffrist – gerügt, dass die Schlussrechnung nicht prüfbar ist.
Beweis: | Schreiben der Beklagen vom _________________________, Anlage |
Zum einen waren der Schlussrechnung keinerlei Aufmaß-Unterlagen beigefügt. Zum anderen enthält die Schlussrechnung Positionen, die nicht im Auftragsleistungsverzeichnis vorkommen, andererseits finden sich diverse Positionen aus dem Leistungsverzeichnis in der Schlussrechnung nicht wieder. Kurz: Die Rechnung ist für die Beklagte objektiv nicht nachvollziehbar.
Da die Übergabe einer prüfbaren Schlussrechnung Fälligkeitsvoraussetzung ist, ist der geltend gemachte Anspruch nicht fällig, sodass die Klage jedenfalls derzeit unbegründet ist.
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