Kurzbeschreibung
Muster aus: 1557 AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, 4. Auflage
Muster 11.7: Mitwirkung bei der Verfahrenseinstellung durch Schweigen
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_________________________ (Anschrift Rechtsanwalt)
An das Amtsgericht _________________________
_________________________ (Anschrift)
Mein Zeichen: _________________________
Klage
des Angestellten Herrn _________________________ (Name und Adresse),
– Klägers –
Prozessbevollmächtigter: _________________________ (Name und Adresse), zum Zeichen: _________________________,
gegen
die _________________________ (Name) Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Adresse), gesetzlich
vertreten durch den Vorstand _________________________, dieser vertreten durch den Vorsitzenden
_________________________, ebenda, zur Schadensnummer: _________________________
– Beklagte –
Streitwert: _________________________ EUR
Namens und mit Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen,
die Beklagte zu verurteilen, den Kläger gegenüber Rechtsanwalt _________________________ von der Erstattung der noch offenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von _________________________ EUR zuzüglich _________________________ EUR MwSt. aus der Rechnung vom _________________________, Geschäftszeichen _________________________, freizustellen. Ich rege die Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens an und stelle für diesen Fall vorsorglich bereits jetzt den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gem. § 331 Abs. 3 ZPO.
Begründung:
I.
Mit der vorliegenden Klage nimmt der Kläger die Beklagte auf Freistellung von anwaltlichen Gebühren und Auslagen für die Beauftragung in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren in Anspruch, die dem Kläger von seinem jetzigen Prozessbevollmächtigten für die Vertretung in Rechnung gestellt wurden und die von der Beklagten nicht ausgeglichen worden sind. Der Kläger selbst hat bisher keine Zahlungen geleistet.
Zwischen dem Kläger und der Beklagten besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die "Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75)" zugrunde liegen, vgl. Anlage K _________________________.
Zugunsten des Klägers besteht aufgrund des abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages bedingungsgemäßer Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 Abs. 1 und 4 c) i.V.m. § 2 Abs. 1a) ARB 75.
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts _________________________ ergibt sich aus § 215 Abs. 1 VVG n.F. Hiernach ist für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der VN zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hatte.
II.
Der Kläger beauftragte seinen jetzigen Prozessbevollmächtigten am _________________________ unter Vorlage des Anhörungsbogens der Zentralen Bußgeldstelle _________________________ mit seiner anwaltlichen Beratung und Vertretung in einem behördlichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Vorwurfs der Vorfahrtsverletzung, vgl. Anlage K _________________________.
Bereits am _________________________ erbat der Rechtsanwalt des Klägers für den Kläger bei der Beklagten Deckungsschutz für die Verteidigung des Klägers im vorbezeichneten Bußgeldverfahren, vgl. Anlage K _________________________. Mit Schreiben vom _________________________ hat die Beklagte die Kostenübernahme für die konkrete Bußgeldangelegenheit bestätigt, vgl. Anlage K _________________________.
Mit Schreiben vom _________________________ zeigte der Rechtsanwalt der Zentralen Bußgeldstelle _________________________ die anwaltliche Vertretung des Klägers in dem o.g. Bußgeldverfahren an und beantragte Akteneinsicht. Des Weiteren teilte der Rechtsanwalt der Zentralen Bußgeldstelle _________________________ mit, dass der Kläger als Betroffener vorerst von seinem Schweigerecht Gebrauch mache. Eine Einlassung zur Sache bleibe nach Akteneinsicht vorbehalten, vgl. Anlage K _________________________.
Auf das vorgenannte Schreiben des Rechtsanwalts teilte die Zentrale Bußgeldstelle _________________________ diesem am _________________________ mit, dass das Bußgeldverfahren gegen den Kläger eingestellt worden ist, vgl. Anlage K _________________________.
Daraufhin stellte der Prozessbevollmächtigte dem Kläger die Kosten seiner Inanspruchnahme gemäß § 10 RVG in Rechnung und forderte die Beklagte mit Schreiben vom _________________________ zur Freistellung des Klägers von den Rechtsanwaltsgebühren auf, vgl. Anlagen K _________________________, K _________________________:
Die Rechtsanwaltsgebühren schlüsseln sich wie folgt auf:
Vergütungsrechnung
Abrechnungszeitraum: vom _________________________ bis zum _________________________
Rechnungsnummer: _________________________
Steuernummer: _________________________
Grundgebühr, § 14 Abs. 1 RVG, Nr. 5100 VV RVG | 85 EUR |
Verfahrensgebühr, § 14 Abs. 1 RVG, Nr. 5103 VV RVG | 135 EUR |
Zusätzliche Verfahrensgebühr, § 14 Abs. 1 RVG Nrn. 5115 Abs. 1 Nr. 1, 5103 VV RVG | 135 EUR |
Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsleistungen, Nr. 7002 VV | 20 EUR |
Zwischensumme | _________________________ EUR |
abzüglich Honorarvorschuss (ohne MwSt) vom _______________________... |
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