Kurzbeschreibung

Muster aus: 1087 Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, Horn (Hrsg.), 1. Aufl. 2019 (zerb verlag)

Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I

Nummer _________________________ der Urkundenrolle für 2019

Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Ort der Beurkundung)

Vor mir dem Notar _________________________ in _________________________ (Amtssitz des Notars)

erschien:

Herr/Frau _________________________ geb. _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________

– nachfolgend "Vollmachtgeber" –

Der/Die Erschienene wies sich zur Gewissheit des Notars aus durch Vorlage seines/ihres gültigen Personalausweises/Reisepasses;[6] der/die Erschienene ist damit einverstanden, dass der Notar eine Ablichtung des Ausweises zur Nebenakte bzw. in seine Ausweissammlung nimmt.[7]

Die Frage nach einer Vorbefassung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde nach Erläuterung dieser Vorschrift verneint.

An der erforderlichen Geschäftsfähigkeit des/der Erschienenen bestanden nach der vom Notar – in eingehender Unterredung in einem Vorgespräch sowie in der Verhandlung – gewonnenen Überzeugung keine Zweifel.[8]

Der/Die Erschienene erklärte sodann mündlich zu Protokoll des Notars:

Vorsorgevollmacht

§ 1

Vollmachtserteilung

(1) Hiermit erteile ich

1. Herrn/Frau _________________________ geb. _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________,

2. Herrn/Frau _________________________ geb. _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________,

– nachfolgend "Bevollmächtigter" –

und zwar jedem für sich (Einzelvertretung),[9] Vollmacht, mich in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten und in allen persönlichen und sonstigen nicht-vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, bei denen eine Vertretung kraft Vollmacht rechtlich zulässig ist.[10]

(2) Die Vollmacht soll insbesondere als Vorsorgevollmacht zur Vermeidung der Anordnung einer Betreuung dienen und soll daher bei Eintritt einer Geschäftsunfähigkeit ausdrücklich nicht erlöschen.

(3) Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht).

(4) Die Vollmacht wird wirksam, sobald der Bevollmächtige eine ihm – auf seinen Namen – erteilte Ausfertigung der Vollmacht besitzt (siehe zur Erteilung von Ausfertigungen § 6).[11]

(5) Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich (siehe dazu auch den Hinweis § 5 Spiegelstrich 3).

§ 2

Vollmachtsumfang

(1) Die Vollmacht soll eine Generalvollmacht sein und im Umfang unbeschränkt gelten;[12]

Variante 1 : der Bevollmächtigte ist ausdrücklich auch befugt, Schenkungen an sich oder Dritte vorzunehmen.

Variante 2 : ausgenommen sind jedoch Schenkungen, es sei denn, durch sie wird einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen oder sie entsprechen meinem Wunsch und sind nach meinen Lebensverhältnissen üblich.[13]

(2) Zur Erläuterung der Bedeutung der Vollmacht sollen nachfolgend einige Angelegenheiten aufgezählt werden, die insbesondere von der Vollmacht erfasst sind, ohne dass durch die Aufzählung eine Beschränkung der Vollmacht getroffen wird. Die Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend:

1. Vermögensangelegenheiten

Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis,

alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte in meinem Namen vorzunehmen,
über Vermögensgegenstände jeder Art zu verfügen,
Erklärungen aller Art abzugeben und auch entgegenzunehmen sowie Anträge zu stellen, abzuändern, zurückzunehmen und auch entgegenzunehmen,
geschäftsähnliche Handlungen, wie z.B. Mahnungen, Fristsetzungen, Anträge und Mitteilungen abzugeben und auch entgegenzunehmen,
Zahlungen und Wertgegenstände anzunehmen,
Verbindlichkeiten einzugehen, insbes. auch Darlehens-/Kreditverträge abzuschließen, bspw. auch sog. Verbraucherdarlehensverträge,[14]
auch (abstrakte) persönliche Schuldversprechen/Schuldanerkenntnisse gem. §§ 780, 781 BGB abzugeben und mich dabei und auch sonst persönlich der Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Vermögen zu unterwerfen,[15]
mich gegenüber Behörden, Gerichten, Notaren und sonstigen öffentlichen Stellen sowie Banken und Versicherungsgesellschaften umfassend zu vertreten, für mich Prozess- und andere Verfahrenshandlungen aller Art vorzunehmen,
für mich Erbschaften anzunehmen und auszuschlagen,[16]
über Bankkonten und Depots sowie sonstiges Geldvermögen aller Art zu verfügen sowie Bankkonten und Depots zu eröffnen und aufzulösen (Bankvollmacht),
Grundbesitz zu veräußern und auch zu erwerben, Grundpfandrechte für beliebige Gläubiger zu bestellen und die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen sowie den Grundbesitz gem. § 800 ZPO der Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, die Löschung von allen dinglichen Rechten zu erklären und im Grundbuch zu bewilligen.[17]

2. Persönliche Angelegenheiten

Soweit rechtlich zulässig, ist der Bevollmächtigte weiterhin auch zu mei...

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