Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1100 Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Beckervordersandfort, 2. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 10.4: Umschichtungsbefugnis

§ _____ – Stiftungsvermögen

Das Vermögen der Stiftung besteht zum Zeitpunkt ihrer Errichtung aus

a) dem Geschäftsanteil an der xy-GmbH (Beteiligungsgesellschaft),
b) _________________________.

Umschichtungen des Stiftungsvermögens sind grundsätzlich zulässig. Der Vorstand ist insbesondere ermächtigt, die Beteiligungsgesellschaft in eine andere Rechtsform umzuwandeln oder in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft einzubringen.

Eine Veräußerung des Geschäftsanteils an der xy-GmbH oder des im Fall einer Umwandlung der Beteiligungsgesellschaft an seine Stelle tretenden Gesellschaftsanteils an den übernehmenden bzw. an den neu entstandenen Rechtsträger (Surrogat) ist ausgeschlossen.

Eine Umwandlung oder Einbringung der Beteiligungsgesellschaft ist nur insoweit zulässig, als die Stiftung auch nach der Umwandlung oder Einbringung Mehrheitsgesellschafterin bleibt.

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