Kurzbeschreibung
Muster aus: zerb.1045 Der Erbprozess, Bonefeld-Kroiß-Tanck, 5. Aufl. 2017 (zerb verlag)
Muster 10.3: Vereinbarung für Vergütung anlässlich eines ersten Beratungsgespräches
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Vergütungsvereinbarung
für
die Beratung anlässlich eines ersten Beratungsgespräches
zwischen
Anwaltskanzlei _________________________
und dem Auftraggeber:
Vorname: _________________________ | Name/Fa.: _________________________ |
Plz, Ort: _________________________ | Straße: _________________________ |
Tel.: _________________________ / _________________________ | Fax: _________________________ / _________________________ |
Rechtsschutzversicherung: _________________________
Versicherungsnummer: _________________________ (SB: _________________________ Eur)
kurze Angabe der Angelegenheit: _________________________
Beteiligte/Gegenseite: _________________________
Für die Beratung anlässlich des ersten Beratungsgespräches wird folgende Vergütung vereinbart:
Beratungsvergütung (netto) | _________________________ EUR |
Auslagepauschale | _________________________ EUR |
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %) | _________________________ EUR |
Gesamtvergütung (brutto) | _________________________ EUR |
Hinweis:
Beschränkt sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf ein erstes Beratungsgespräch, wird die Vergütung gemäß der hier vorliegenden Vereinbarung abgerechnet. Soweit der Auftraggeber den Rechtsanwalt beauftragt, die Vergütungsrechnung einer Rechtsschutzversicherung zur Regulierung vorzulegen, entbindet dies den Mandanten nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, ob die vorliegend vereinbarte Vergütung von Seiten der Rechtsschutzversicherung anerkannt wird.
Sollte über das erste Beratungsgespräch eine weitere Tätigkeit notwendig und beauftragt werden, ist diese Tätigkeit nicht in der vorliegend vereinbarten Vergütung nicht beinhaltet. Je nach Art der weiteren Tätigkeit berechnet sich die weitere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung. Etwaige Zahlungen auf die entsprechend der vorliegenden Vereinbarung in Rechnung gestellte Vergütung werden hierbei nur aufgrund gesondert zu treffender Vereinbarung angerechnet.
Mit der Unterschrift bestätigt der Auftraggeber auch die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Vereinbarung
_________________________, den _________________________ | _________________________ | _________________________ |
(Ort) | (Rechtsanwalt) | (Auftraggeber) |
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