Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1045 Der Erbprozess, Bonefeld-Kroiß-Tanck, 5. Aufl. 2017 (zerb verlag)

Muster 10.3: Vereinbarung für Vergütung anlässlich eines ersten Beratungsgespräches

Vergütungsvereinbarung

für

die Beratung anlässlich eines ersten Beratungsgespräches

zwischen

Anwaltskanzlei _________________________

und dem Auftraggeber:

Vorname: _________________________ Name/Fa.: _________________________
Plz, Ort: _________________________ Straße: _________________________
Tel.: _________________________ / _________________________ Fax: _________________________ / _________________________

Rechtsschutzversicherung: _________________________

Versicherungsnummer: _________________________ (SB: _________________________ Eur)

kurze Angabe der Angelegenheit: _________________________

Beteiligte/Gegenseite: _________________________

Für die Beratung anlässlich des ersten Beratungsgespräches wird folgende Vergütung vereinbart:

Beratungsvergütung (netto) _________________________ EUR
Auslagepauschale _________________________ EUR
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (19 %) _________________________ EUR
Gesamtvergütung (brutto) _________________________ EUR

Hinweis:

Beschränkt sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf ein erstes Beratungsgespräch, wird die Vergütung gemäß der hier vorliegenden Vereinbarung abgerechnet. Soweit der Auftraggeber den Rechtsanwalt beauftragt, die Vergütungsrechnung einer Rechtsschutzversicherung zur Regulierung vorzulegen, entbindet dies den Mandanten nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, ob die vorliegend vereinbarte Vergütung von Seiten der Rechtsschutzversicherung anerkannt wird.

Sollte über das erste Beratungsgespräch eine weitere Tätigkeit notwendig und beauftragt werden, ist diese Tätigkeit nicht in der vorliegend vereinbarten Vergütung nicht beinhaltet. Je nach Art der weiteren Tätigkeit berechnet sich die weitere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung. Etwaige Zahlungen auf die entsprechend der vorliegenden Vereinbarung in Rechnung gestellte Vergütung werden hierbei nur aufgrund gesondert zu treffender Vereinbarung angerechnet.

Mit der Unterschrift bestätigt der Auftraggeber auch die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Vereinbarung

_________________________, den _________________________ _________________________ _________________________
(Ort) (Rechtsanwalt) (Auftraggeber)

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