Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1658 Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, Jungbauer, 5. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 1: Musterrechnung 8.1: Antrag auf VKH – Versagung – keine weitere Tätigkeit
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Mandantin S will gegen ihren geschiedenen Ehemann als Zugewinnausgleich eine Zahlung in Höhe von 9.600,00 EUR gerichtlich geltend machen und beauftragt RAin Dr. G, für sie Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Weil nach den Angaben der Mandantin die Voraussetzungen des § 114 ZPO vorliegen, stellt Frau Dr. G den entsprechenden Antrag. Das Gericht bestimmt im Bewilligungsverfahren Termin zur Erörterung und lädt zur Feststellung der Erfolgsaussichten vorsorglich eine Zeugin. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage und Vernehmung der Zeugin ergeht ein Beschluss, wonach die Bewilligung von VKH versagt wird. Mandantin S möchte das Verfahren nicht fortsetzen. Sie bittet um die Rechnung von RAin Dr. G.
Gegenstandswert: 9.600,00 EUR, §§ 23 Abs. 1, 23a RVG, 35 FamGKG
1,0 Verfahrensgebühr aus 9.600,00 EUR §§ 2 Abs. 2, 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3335 VV RVG |
614,00 EUR |
1,2 Terminsgebühr aus 9.600,00 EUR §§ 2 Abs. 2, 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3104, Vorbem. 3.3.6 VV RVG |
736,80 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 1.370,80 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 260,45 EUR |
Summe | 1.631,25 EUR |
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