Der Begriff der "technischen Durchführung" umfasst die Art der Maßnahme und deren Umfang. Nach den gesetzlichen Regelungen für die Ankündigung muss die Modernisierungsankündigung hinreichend genaue Angaben hierzu enthalten.[1]
Modernisierung richtig ankündigen
Entspricht der Inhalt der Modernisierungsvereinbarung den für die Modernisierungsankündigung maßgeblichen Regeln, entfällt eine weitere Ankündigung.
Sie haben zwar vertraglich größere Freiheit. Fehlende oder inhaltlich unzureichende Angaben können aber zur Folge haben, dass die Vereinbarung gegen das Transparenzgebot verstößt. Seien Sie daher möglichst präzise.
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