Der Austausch von Gaseinzelöfen durch Anschluss an eine Zentralheizung mit Heizkörpern und Thermostatventilen ist eine Maßnahme zur Einsparung von Endenergie gemäß § 555b Nr. 1 BGB. Diese Maßnahme muss der Vermieter 3 Monate vor Beginn in Textform ankündigen (Modernisierungsankündigung).

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