1. |
Der folgende Mindestlohn je Stunde ist zugleich Entgelt im Sinne des § 5 Nummer 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle vom persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. |
3. |
Der Mindestlohn je Stunde beträgt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein:
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