Grundsätzlich werden die für die Versicherung der Gebäude zu berechnenden Prämien auch für die Mietverlustversicherung berechnet. Sind überjährige Haftzeiten vereinbart, wird die Prämie aus dem Zweijahresmietwert berechnet, wobei folgende Rabatte eingeräumt werden:

  • 30 % Rabatt bei Haftzeit über 12 bis 18 Monate,
  • 20 % Rabatt bei Haftzeit über 18 bis 24 Monate.

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