Grundsätzlich muss der Vermieter aufgrund seiner Instandhaltungspflicht für einen vertragsgemäßen Zustand des Treppenhauses sorgen. Weicht der tatsächliche Zustand hiervon ab, stehen dem Mieter Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche zu.
Allerdings werden die Anforderungen an den geschuldeten Zustand eines Treppenhauses von der Rechtsprechung sehr unterschiedlich bewertet.[1]
Renovierungsrückstände berechtigen im Allgemeinen nicht zur Minderung, es sei denn, dass der gegebene Zustand nicht mehr zumutbar ist.[2] Auch ein Anspruch des Mieters auf Renovierung eines Treppenhauses wird von der Rechtsprechung nur zugebilligt, wenn der konkrete Zustand nicht mehr zumutbar ist.[3]
Verkehrssicherheit einhalten
Das Treppenhaus muss aber verkehrssicher sein.[4]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen