Rz. 134

Art. 422 CNPP gibt einen verbindlichen Rahmen für Sanktionen gegen juristische Personen vor, die durch materielle Strafnormen im Einzelnen konkretisiert werden. Vorgesehen sind Geldstrafen, Einzug von Tatwerkzeugen, Tatmitteln oder aus den Delikten erlangten Vorteilen, Veröffentlichung des Urteils in Zeitungen und anderen Medien im Sinne eines "An-den-Pranger-Stellens" und als Ultima Ratio gerichtliche Auflösung des Unternehmens. Bei der Strafzumessung muss das Strafgericht nach Art. 422 Abs. 2 CNPP berücksichtigen: den Grad der Verletzung der Überwachungspflicht bzw. des Organisationsverschuldens, die bei dem Delikt involvierte Geldsumme, die Rechtsform und den jährlichen Umsatz des Unternehmens, die Stellung der in die Begehung involvierten Personen im Unternehmen, die allgemeine sonstige Rechtstreue des Unternehmens, das öffentliche Strafverfolgungsinteresse und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die Gesellschaft.

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