Damit das Zahlstellenmeldeverfahren zwischen den beteiligten Stellen – den Zahlstellen von Versorgungsbezügen einerseits und den Krankenkassen andererseits – ordnungsgemäß abgewickelt werden kann, haben die Zahlstellen beim GKV-Spitzenverband elektronisch eine Zahlstellennummer zu beantragen.[1]

Diese Zahlstellennummer ist in ihrer Funktion der Betriebsnummer des Arbeitgebers im DEÜV-Meldeverfahren vergleichbar. Jeder Zahlstelle kann somit auch nur eine Zahlstellennummer zugeordnet sein, mit der das Zahlstellen-Meldeverfahren durchzuführen ist. Die Zahlstellennummern und alle Angaben, die zur Vergabe der Zahlstellennummer erforderlich sind, sind in einer gesonderten Datei beim GKV-Spitzenverband zu speichern. Die Zahlstellennummern dürfen von den Sozialversicherungträgern, ihren Verbänden und Arbeitsgemeinschaften, den Behörden der Zollverwaltung etc. verarbeitet, genutzt und übermittelt werden, soweit dies für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe nach dem SGB erforderlich ist.

Die Vergabe der Zahlstellennummer sowie die Führung der Zahlstellennummern-Datei hat der GKV-Spitzenverband auf die Informationstechnische Servicegesellschaft der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) übertragen.

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