Gesteuert wird das Meldeverfahren für Versorgungsbezüge über die von der Rentenversicherung für den jeweiligen Versorgungsempfänger vergebene Versicherungsnummer (VSNR). Die VSNR ist somit von der Zahlstelle zwingend zu verwenden, wenn sie Meldungen für ihren Versorgungsempfänger an die zuständige Krankenkasse abgeben will. Hiermit wird sichergestellt, dass die Zahlstellen bereits Erstmeldungen für ihre Versorgungsempfänger mit der richtigen VSNR abgeben können.

Grundlage der Abfrage sind Namens-, Adress- und Geburtsdaten des Versicherten. Auf die Abfrage erfolgt unmittelbar die Antwort in Form der Mitteilung der vorhandenen VSNR oder der Hinweis, dass mit den übermittelten Angaben keine bzw. keine eindeutige VSNR ermittelt werden konnte. Die Vergabe einer VSNR ist in diesem Verfahren allerdings nicht vorgesehen. Konnte keine VSNR bei der Rentenversicherung ermittelt werden, hat die Beginn-Meldung der Zahlstelle wie bisher ohne VSNR an die zuständige Krankenkasse zu erfolgen.

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