Das MediationsG und die ZMediatAusbV unternehmen den Versuch, das Mediationsverfahren zu institutionalisieren und ihm in und v.a. außerhalb der gerichtlichen Praxis eine größere Bedeutung zu verleihen.

In Form eines rechtspolitischen Kompromisses[1] ist bundesweit der Mediation das Güterichtermodell zur Seite gestellt worden. Für die Mediatoren stellt das MediationsG eine berufsrechtliche Regelungsmaterie dar, die als Spezialgesetz Vorrang vor den berufsrechtlichen Regelungen der Grundberufe hat.

Das Gesetz enthält definitorische Regelungen für die Person des Mediators und das Verfahren selbst. Im Hinblick auf die Vertrauensstellung des Mediators sind weitreichende Regelungen zur Vorbefassung und Verschwiegenheit enthalten. Die ZMediatAusbV regelt ausführlich die Aus- und Fortbildung, die zur Zertifizierung von Mediatoren führt.

[1] S. dazu Ahrens., NJW 2012, S. 2465, 2465 und 2469.

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