Der eine Eigentümer fühlt sich geblendet oder meint, dass Tiere gestört werden, der andere möchte sein Sicherheitsbedürfnis befriedigen (Bewegungsmelder) oder einfach nur eine seiner Meinung nach stilvolle und angenehme Beleuchtung installieren.

All das sind berechtigte Interessen. In einem konkreten Fall "Blendung gegen Sicherheitsbedürfnis" gelang es, durch den Blick aus dem anderen Garten Verständnis für das Gefühl der teilweisen Blendung zu wecken. Daraufhin brachte jede Seite einen Elektriker mit, denen es dann gelang, den Bewegungsmelder so einzustellen, dass einerseits der geblendete Nachbar weniger beeinträchtigt und das Sicherheitsbedürfnis des anderen Nachbarn befriedigt wurde. Ein schönes Beispiel für eine "Win-Win-Situation".

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