Sie haben begründeten Eigenbedarf für Ihr Kind und mit dreimonatiger Frist zum 31.5.2022 gekündigt. Der Mieter beruft sich auf die Sozialklausel bei angespanntem Wohnungsmarkt.

Mögliche Mediationslösung:

Es wird ein Aufhebungsvertrag zum 31.8.2022 geschlossen. Schönheitsreparaturen sind nicht geschuldet. Der Mieter kann mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat früher ausziehen und erhält für jeden vollen Monat vor dem 31.8.2022 einen Betrag von 800,00 EUR.

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