Dieser Grundsatz gilt immer: Sowohl vor, während und nach der Mediation. Ein Anwalt darf z. B. wegen des Konflikts keine Seite schon rechtlich beraten haben oder später vor Gericht vertreten oder dort als Zeuge auftreten. Darauf müssen sich die Parteien unbedingt verlassen können und der Mediator verpflichtet sich dazu in der Regel schriftlich.

Der Mediator soll vielmehr den Konflikt verstehen, die unterschiedlichen Positionen ernst nehmen und dann helfen, daraus konstruktive Schritte zur Problemlösung zu finden.

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