Leitsatz
Mangelhafter Dachgeschossausbau (Schadensersatzhaftung der Gemeinschaft gegenüber)
Normenkette
§ 14 WEG; § 242 BGB
Kommentar
- Auch wenn die Gewährleistungsansprüche des sein Dachgeschoss ausbauenden Wohnungseigentümers gegen den Werkunternehmer verjährt sind, kann dies der Eigentümergemeinschaft nicht vom Ausbauenden entgegengehalten werden.
- Die Gemeinschaft kann die Herstellung des Zustandes verlangen, der bei ordnungsgemäßem Ausbau bestanden hätte, d.h. die Beseitigung aller unmittelbaren und mittelbaren Nachteile (über positive Vertragsverletzung und Grundsätze des § 14 WEG).
Link zur Entscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2004, I-3 Wx 228/04OLG Düsseldorf v. 15.10.2004, I-3 Wx 228/04, ZMR 6/2005, 466
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