Rz. 53

Dem Antragsformular werden in der Praxis alle Dokumente in dreifacher Ausfertigung beigefügt, deren Hinterlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B.:

a) Ausfertigungen der notariellen Urkunden;
b) Ablichtungen der den Urkunden beigefügten Vollmachten;
c) Auszüge der Akten betreffend die Ernennung und das Ende der Mandate der Geschäftsführer;
d) Erklärungen über Änderungen in den Personen der Gesellschafter;
e) die konsolidierte Satzung nach jeder vorgenommenen Änderung.

Die Unterlagen werden vom Notar einregistriert.

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