Rz. 53
Dem Antragsformular werden in der Praxis alle Dokumente in dreifacher Ausfertigung beigefügt, deren Hinterlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B.:
a) | Ausfertigungen der notariellen Urkunden; |
b) | Ablichtungen der den Urkunden beigefügten Vollmachten; |
c) | Auszüge der Akten betreffend die Ernennung und das Ende der Mandate der Geschäftsführer; |
d) | Erklärungen über Änderungen in den Personen der Gesellschafter; |
e) | die konsolidierte Satzung nach jeder vorgenommenen Änderung. |
Die Unterlagen werden vom Notar einregistriert.
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