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Es gab in Luxemburg tatsächlich einen Markt für Mantelgesellschaften, der zu Beginn des Jahrtausends belebt war. Dies als Folge des Gesetzes vom 19.4.2005, das die Erhebung einer Dividendensteuer für alle Holdinggesellschaften vorsah, welche nach dem 1.7.2005 gegründet wurden. In Folge der Abschaffung der Holdinggesellschaften seit dem 1.1.2011 haben Mantelgesellschaften jedoch wieder an Bedeutung verloren.

Die Übernahme einer Mantelgesellschaft kann jedoch auch aus Zeitgründen von Vorteil sein. Dies hängt jedoch von der Mantelgesellschaft und dem künftig verfolgten Gesellschaftszweck und der damit verbundenen Struktur ab.

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