Rz. 21

Die Einregistrierungsverwaltung ist mit ihrer "Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA" für die Erhebung der Einlagegebühr zuständig. Das Handelsregister (RCS), das seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 19.12.2002 am darauf folgenden 1.2. aus der Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit herausgenommen wurde und seit 2003 vom LBR verwaltet wird, überwacht die Veröffentlichung im RESA.

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