Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Luxemburg vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "ITM" online gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die "Inspection du Travail et des Mines (ITM)", die Gewerbeaufsichtsbehörde. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben
- zum Deutschen Unternehmen,
- zum entsandten Arbeitnehmer,
- zur Entsendung (Ort, Dauer) und
zur Kontaktperson, die sich in Luxemburg befindet und als Bezugsperson für die Kommunikation mit den Behörden fungiert,
gemacht werden.
Weitere Unterlagen für die Online-Anmeldung
Für die Online-Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Zum Unternehmen:
- Vorabanmeldung beim luxemburgischen Wirtschaftsministerium
- Mehrwertsteuernummer
- Werkverträge (bei Subunternehmern)
Zum entsandten Arbeitnehmer:
- A1 Bescheinigung
- Arbeitsvertrag
- Gesundheitszeugnis
- Nachweis über die Qualifikation des Arbeitnehmers
Nachweis der Entlohnung
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer entlohnt wurde. Hierfür muss das Unternehmen Stundenaufzeichnungen, Lohnabrechnungen und Auszahlungsnachweise vorlegen.
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