Entscheidungsstichwort (Thema)
Unfallversicherungsschutz. öffentlich geförderter Wohnungsbau. öffentliche Mittel. Zweckbestimmung
Orientierungssatz
Bei den Mitteln aus dem "KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm" handelt es sich mangels Prüfung der Einkommensverhältnisse nach den Vergaberichtlinien nicht um öffentliche Mittel iS von § 6 Abs 1 WoBauG 2.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1657744 |
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