Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherungsschutz. öffentlich geförderter Wohnungsbau. öffentliche Mittel. Zweckbestimmung

 

Orientierungssatz

Bei den Mitteln aus dem "KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm" handelt es sich mangels Prüfung der Einkommensverhältnisse nach den Vergaberichtlinien nicht um öffentliche Mittel iS von § 6 Abs 1 WoBauG 2.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.10.1998; Aktenzeichen B 2 U 45/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657744

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