Entscheidungsstichwort (Thema)

Hygienisches Mittel als Heilmittel

 

Leitsatz (amtlich)

Bei Kindern, die infolge eines Spina-bifida-Syndroms querschnittsgelähmt sind und deshalb zeitlebens nicht trocken und sauber werden können, sind auch Windeln sowie Creme, Puder, Öl und Badezusätze als Heilmittel anzusehen, da sie bezüglich der Sekundärerkrankungen teils zur Heilung, teils zur Sicherung des Heilerfolgs erforderlich, ausreichend und zweckmäßig sind.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652097

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