Entscheidungsstichwort (Thema)
Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Versicherungsfreiheit Beitragsfreiheit. Notarassessor
Leitsatz (amtlich)
Notarassessoren, die im Krankheitsfall nur Anspruch auf Fortzahlung ihrer Bezüge für sechs Wochen haben, sind nicht als Beamte nach § 6 Abs 1 Nr 2 SGB 5 krankenversicherungsfrei und unterliegen deshalb der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung nach § 169 AFG.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1666691 |
Breith. 1994, 273 |
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