Entscheidungsstichwort (Thema)
Künstlersozialabgabe. Vomhundertsatz. Zuordnung. Pressefotograf?
Orientierungssatz
1. Bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes der Künstlersozialabgabe sind die Leistungen und Entgelte der für einen Presseverlag tätigen selbständigen Pressefotografen genauso wie die der Bildjournalisten und Bildberichterstatter nach § 2 Abs 1 Nr 5 KSVGDV dem Bereich "Wort" zuzuordnen.
2. Zur Unterscheidung zwischen einem künstlerischen und einem publizistischen Fotografen.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1667244 |
BB 1995, 1248 |
AfP 1996, 99 |
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