Entscheidungsstichwort (Thema)

Künstlersozialabgabe. Vomhundertsatz. Zuordnung. Pressefotograf?

 

Orientierungssatz

1. Bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes der Künstlersozialabgabe sind die Leistungen und Entgelte der für einen Presseverlag tätigen selbständigen Pressefotografen genauso wie die der Bildjournalisten und Bildberichterstatter nach § 2 Abs 1 Nr 5 KSVGDV dem Bereich "Wort" zuzuordnen.

2. Zur Unterscheidung zwischen einem künstlerischen und einem publizistischen Fotografen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.03.1996; Aktenzeichen 3 RK 10/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1667244

BB 1995, 1248

AfP 1996, 99

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