Entscheidungsstichwort (Thema)

Verrechnung gemäß § 28 Nr 1 SGB 4 im Konkurs

 

Orientierungssatz

Die Aufrechnungsverbote des § 55 KO und die Konkursanfechtung nach § 30 KO stehen der Verrechnung gemäß § 28 Nr 1 SGB 4 im Konkurs nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn die Ermächtigung zur Verrechnung nach der Konkurseröffnung erteilt worden ist.

 

Normenkette

KO §§ 55, 30; SGB IV § 28 Nr. 1 Fassung 1988-12-20

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.05.1993; Aktenzeichen 4 RA 30/92)

 

Fundstellen

DB 1993, 43 (T)

DAngVers 1992, 383-384 (T)

BR/Meuer SGB IV § 28, 31-03-92, L 18 An 231(91 (OT1)

HV-INFO 1993, 74-79 (OT1)

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