Entscheidungsstichwort (Thema)
Verrechnung gemäß § 28 Nr 1 SGB 4 im Konkurs
Orientierungssatz
Die Aufrechnungsverbote des § 55 KO und die Konkursanfechtung nach § 30 KO stehen der Verrechnung gemäß § 28 Nr 1 SGB 4 im Konkurs nicht entgegen. Dies gilt auch dann, wenn die Ermächtigung zur Verrechnung nach der Konkurseröffnung erteilt worden ist.
Normenkette
KO §§ 55, 30; SGB IV § 28 Nr. 1 Fassung 1988-12-20
Nachgehend
Fundstellen
DB 1993, 43 (T) |
DAngVers 1992, 383-384 (T) |
BR/Meuer SGB IV § 28, 31-03-92, L 18 An 231(91 (OT1) |
HV-INFO 1993, 74-79 (OT1) |
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