Leitsatz (amtlich)

Kosten der Teilnahme an einem Hausnotrufsystem (Teilnahmebeiträge und Mietbeiträge für das Gerät) fallen nicht unter den Begriff des Hilfsmittels.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.06.1990; Aktenzeichen 3 RK 39/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664505

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