Entscheidungsstichwort (Thema)
Leistungen iS des § 144 Abs 1 SGG
Leitsatz (amtlich)
Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen im (isolierten) Vorverfahren (§ 63 SGB 10) betrifft eine einmalige Leistung iS des § 144 Abs 1 Nr 1 SGG.
Orientierungssatz
Zu den Leistungen iS des § 144 Abs 1 SGG gehören die sogenannten klassischen Sozialleistungen, die der Versicherungsträger aufgrund einer materiell-rechtlichen Anspruchsnorm zu erbringen hat. Den Sozialleistungen sind aber auch die aus der Vorschrift des § 63 des 10. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB 10) sich ergebenden Ansprüche auf Erstattung der im Vorverfahren entstandenen Kosten zuzurechnen, denn sie sind vom Versicherungsträger aufgrund des zwischen ihm und dem Versicherten bestehenden Sozialrechtsverhältnisses zu erbringen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655615 |
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