Entscheidungsstichwort (Thema)
Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Asylbewerberin mit srilankischer Staatsangehörigkeit und tamilischer Volkszugehörigkeit. gewöhnlicher Aufenthalt
Orientierungssatz
Der tatsächliche Aufenthalt eines Asylbewerbers oder eines geduldeten Ausländers im Bundesgebiet begründet einen gewöhnlichen Aufenthalt iS des § 56 Abs 3 S 1 SGB 6 iVm § 30 Abs 3 S 2 SGB 1, wenn aufgrund landesrechtlicher Weisungen zur Anwendung des Ausländerrechts davon auszugehen ist, daß der Ausländer auf nicht absehbare Zeit im Inland bleiben darf. (Anschluß an BSG vom 9.8.1995 - 13 RJ 59/93 = SozR 3-1200 § 30 Nr 15; Vergleiche BSG vom 28.7.1992 - 5 RJ 24/91 = BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr 2).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1660162 |
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