Entscheidungsstichwort (Thema)

Bemessung der MdE. besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Tiefdrucker

 

Orientierungssatz

1. Zur MdE-Bewertung einer Berufskrankheit nach Nr 1303 der Anl 1 zur BKVO (Erkrankung durch Benzol oder seine Homologe) gemäß § 581 Abs 2 RVO bei einem ehemaligen Tiefdrucker, der mit Benzol oder seinen Homologen keinen Kontakt haben darf.

2. Die Tätigkeit als Tiefdrucker stellt keinen Spezialberuf iS von § 581 Abs 2 RVO dar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.08.1990; Aktenzeichen 8 RKn 14/88)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666711

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