Entscheidungsstichwort (Thema)
Bemessung der MdE. besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Tiefdrucker
Orientierungssatz
1. Zur MdE-Bewertung einer Berufskrankheit nach Nr 1303 der Anl 1 zur BKVO (Erkrankung durch Benzol oder seine Homologe) gemäß § 581 Abs 2 RVO bei einem ehemaligen Tiefdrucker, der mit Benzol oder seinen Homologen keinen Kontakt haben darf.
2. Die Tätigkeit als Tiefdrucker stellt keinen Spezialberuf iS von § 581 Abs 2 RVO dar.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1666711 |
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