Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfahrensfehler. rechtliches Gehör. Terminsstunde. mündliche Verhandlung. Wartezeit
Leitsatz (amtlich)
1. Das Gericht kann nach einer Wartezeit von 20 Minuten die mündliche Verhandlung schließen und das Urteil verkünden, auch wenn ein Beteiligter nicht erschienen ist.
2. Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und ein Verfahrensfehler liegen jedenfalls dann nicht vor, wenn ein Beteiligter sein Erscheinen nicht angekündigt oder eine Verspätung nicht angezeigt hat.
Fundstellen
Dokument-Index HI1651198 |
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