Entscheidungsstichwort (Thema)

Altes oder neues Recht bei Antrag nach § 44 SGB 10

 

Orientierungssatz

1. Zur Anwendbarkeit alten oder neuen Rechts auf einen zwischenzeitlich gestellten Antrag nach § 44 SGB 10 (hier. bzgl. Ersatzzeiten wegen Rückkehrverhinderung).

2. § 300 Abs 3 SGB 6 verstößt (iVm den Änderungen aufgrund des Rü-ErgG) nicht gegen das Grundgesetz, insbesondere nicht gegen den Eigentumsschutz nach Art 14 GG und nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 3 Abs 1 GG (Anschluß an BSG vom 30.10.1997 - 13 RJ 71/96).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 01.12.1999; Aktenzeichen B 5 RJ 20/98 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1671390

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